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I. Pauschalförderung

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung wird in Form von pauschalen Zuschüssen als institutionelle Förderung zur Basisfinanzierung der Selbsthilfe verstanden.

Die gesetzlichen Krankenkassen und Ihre Verbände stellen mindestens 70% der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel für die Pauschalförderung bereit. Die Verteilung der Fördermittel in den einzelnen Ebenen orientiert sich dabei an dem entsprechenden Wohnort der Versicherten (Statistik KM 6).

Die Mittel werden flexibel und bedarfsgerecht aufgeteilt, so dass sie der Stärkung und Weiterentwicklung der landes- und ortsspezifischen Selbsthilfe gerecht werden.

Die Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der regelmäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden. Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für:

  • Miet- und Nebenkosten (mit Ausnahme anteiliger Raum- und Mietkosten von Privaträumen)
  • Büroausstattung und Sachkosten  (z. B. Büromöbel, PC, Notebook, Beamer, Standard-Softwareprogramme, Antivirenschutz-Programme, Drucker/-zubehör, Sachkosten zur Umsetzung von Datenschutzbestimmungen, Porto, Telefon)
  • Gebühren für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung (bezogen auf den Anteil der selbsthilfebezogenen Tätigkeit)
  • Kontoführungsgebühren und Nebenkosten des Geldverkehrs
  • Rechtsberatungskosten für: Eintragung Vereinsregister, Satzungsänderungen, Auflösung bzw. Fusion des Vereins, Klärung von Datenschutzanforderungen
  • Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche, Veranstalterhaftpflicht, Mietsachschäden, Inventar- und Elektronikversicherung
  • Regelmäßige Ausgaben für digitale Angebote und Anwendungen (z. B. Kosten für: Hardware wie Webcam/ Headset, Software und Lizenzen für Videokonferenzsysteme, Unterhalt/ Betriebskosten, Relaunches, Updates)
  • Regelmäßige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (z. B. für Mitgliederzeitschriften, Newsletter, Flyer, Internetauftritte, Social Media-Auftritte, regelmäßige Videos oder Podcasts) einschließlich Aufwendungen zur Sicherstellung von Barrierefreiheit, Aufwendungen zu deren Verteilung
  • Schulungen oder Fort- und Weiterbildungen, die auf die Befähigung zur Organisations- und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen, einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und  Übernachtungskosten (z. B. kaufmännische Weiterbildungen, Weiterbildungen zum Vereinsrecht, PC-Schulungen)
  • Ausgaben für das Wissensmanagement (z. B. für indikationsspezifische Fachliteratur, Bücher, digitale Schulungstools)
  • Tagungs-/ Kongress- und Messebesuche (Teilnahme, auch mit eigenem Stand)
  • Reisekosten im Rahmen von Vergabesitzungen
  • Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen, einschließlich Veranstaltungs- und Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten (z.B. Vorstandssitzungen, Mitglieder-/ Jahresversammlungen, Delegiertenversammlungen, Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats und Sitzungen verbandsinterner Arbeitsgruppen).  –Fußnote 19: Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten sind entsprechend den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes bzw. der Landesreisekostengesetze förderfähig-
  • Mitgliedsbeiträge für Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie für Fachverbände (bezogen auf den Anteil der selbsthilfebezogenen Tätigkeit)
  • Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote (z. B. für Kongresse, Patienten/-innentage, Jahrestreffen, Angehörigentreffen, Schulungen für ehrenamtlich Tätige), die einen engen Bezug zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der Antragstellenden haben. Hierzu zählen auch Aufwendungen zur Herstellung von Barrierefreiheit (z. B. für Gebärden- und Schriftdolmetschung)
  • Personalausgaben (Bitte beachten: Anträge, die ausschließlich auf Personalstellenförderung lauten, dürfen wir nicht berücksichtigen.)

Seit 2020 können Sie also zu den bisher pauschal geförderten Aufwendungen für die regelmäßige Selbsthilfearbeit eine Förderung für die folgenden Aufwendungen unkompliziert im Rahmen der Pauschalförderung beantragen: Förderverfahren und die Zuordnung Pauschal- / Projektförderung.

 

Antragsfrist

Die Anträge der Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene in Baden-Württemberg werden durch die AOK Baden-Württemberg bearbeitet. Senden Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres dorthin.

Anträge, die nach diesem Datum bei uns eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Anträge

Stellen Sie bitte Ihre Förderanträge nach § 20h SGB V schriftlich mit Hilfe des aktuellen Antragsformulars für die Pauschalförderung auf Landesebene. Das entsprechende Formular finden Sie in der Rubrik Antragsformulare.

Ihr Antrag muss rechtsverbindlich von zwei zur Vertretung Befugten unterzeichnet sein. Anträge, die nicht unterschrieben sind, haben leider keine Gültigkeit.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag vollständig inklusive der notwendigen Unterlagen bei uns ein – folgende Anlagen zu Ihrem Antrag benötigen wir:

  • Strukturerhebungsbogen
  • Aktuelle Satzung*)
  • gültiger Körperschaftssteuer-/Freistellungsbescheid des Finanzamtes*)
  • Datenverwendungserklärung
  • Haushaltsplan für das Antragsjahr (Einnahmen/ Ausgabenrechnung) – Sie müssen Ihre gesamten geplanten Einnahmen und Ausgaben für das jeweilige Antragsjahr abbilden.
  • Letzter genehmigter Jahresabschluss
  • Mitteilung über die Entlastung des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung (Auszug aus dem
  • Protokoll der Mitgliederversammlung)
  • Geschäfts-/Tätigkeitsbericht des Vorjahres
  • Aktivitätenplan bzw. Jahresplanung für das laufende Jahr
  • Nachweis der Mittelverwendung des Vorjahres (Sofern der Antragsteller im Vorjahr Pauschalmittel nach § 20h SGB V von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg“ erhalten hat, ist die Verwendung dieser pauschalen Mittel bis spätestens 31. März des Antragsjahres nachzuweisen.

*) Diese Unterlagen sind nur beim Erstantrag oder bei Veränderungen gegenüber dem Antrag des Vorjahres einzureichen.

Haben Sie Fragen oder sind Sie sich bei bestimmten Sachverhalten nicht ganz sicher? Gerne dürfen Sie uns im Vorfeld Ihrer Antragsstellung einfach anrufen. Gemeinsam klären wir Ihr Anliegen und helfen Ihnen weiter.

Des Weiteren können Sie sich auch bei der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg e.V. oder anderen übergeordneten Selbsthilfeverbänden informieren und beraten lassen.

 

 

Nebenbestimmungen

Wir als Krankenkassen und Krankenkassenverbände sind gesetzlich verpflichtet, die Regeln für die Selbsthilfeförderung durch Allgemeine Nebenbestimmungen festzulegen. Diese bilden die Basis und sind sozusagen die „Spielregeln“, wie die Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg abläuft: Sie sind Bestandteil der Antragsformulare und unserer Bewilligungsschreiben.

Bitte lesen diese aufmerksam vor Ausfüllen Ihres Antrages durch. Beachten Sie bitte unbedingt die „Spielregeln“ sonst können wir Ihren Antrag leider nicht fördern!

 

Was passiert mit Ihrem Antrag?

Die eingegangenen Anträge werden in einem Fördergremium im Rahmen der sogenannten Vergabesitzung besprochen. Diesem Gremium gehören Vertreter aller gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände sowie – in beratender Funktion – Vertreter der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen an.

Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt gemeinsam und unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anzahl der eingegangenen Anträge sowie des nachvollziehbaren Förderbedarfs der Antragssteller.

Kriterien, die bei der Mittelverteilung für Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene in Baden-Württemberg berücksichtigt werden, sind:

  • Größe der Organisation (Anzahl der Mitglieder sowie der angeschlossenen Selbsthilfegruppen)
  • Anteile der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Arbeit
  • Aktivitäten- und Tätigkeitsprofil des Antragsstellers
  • Anteil der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe am gesamten Profil
  • Verbreitung der Erkrankung (z.B. seltene Erkrankungen etc.)
  • Besondere Strukturen (Art der Erkrankung/Behinderung und damit einhergehende Herausforderungen)

Das Förderverfahren wird spätestens drei Monate nach Ablauf der Antragsfrist und Vorliegen aller Unterlagen abgeschlossen. Nach der Vergabesitzung erhalten Sie ein Bewilligungsschreiben – oder ein Ablehnungsschreiben mit Begründung, falls wir Ihren Antrag doch nicht berücksichtigen konnten.

 

Finanzierung

Die Förderung der Selbsthilfemaßnahmen in Baden-Württemberg im Rahmen der Pauschalförderung erfolgt auf Landesebene zurzeit in Form einer Kombination aus Festbetrag- und Fehlbedarfsfinanzierung.

 

Wichtig zu wissen

Die Bewilligung der Gelder in der Pauschalförderung durch uns erfolgt immer unter Vorbehalt. Erst nach Vorliegen aller Unterlagen und Versand Ihres Nachweises der Mittelverwendung ist das Verfahren rechtlich abgeschlossen.

Da es sich bei den Fördermitteln um Leistungsausgaben handelt, sind wir verpflichtet diese ganz oder teilweise zurückzufordern, wenn die Fördermittel

  • durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurden
  • nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden/wurden
  • eine auflösende Bedingung eingetreten ist (z.B. nachträgliche Ermäßigung der geplanten Ausgaben, Auflösung eines Landesverbandes vor Ablauf des Kalenderjahres, fehlender Nachweis der Mittelverwendung etc.)

Wir weisen darauf hin, dass Selbsthilfeorganisationen weder einen Rechtsanspruch auf eine Förderung nach § 20h SGB V haben noch aus einer Bewilligung einen Anspruch auf eine Regelförderung für die Folgejahre ableiten können.

 

Nachweis über Mittelverwendung

Damit Sie im neuen Jahr Fördergelder beantragen können, muss die Verwendung der Fördermittel aus dem vorherigen Jahr nachgewiesen werden: Spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres bestätigt der Fördermittelempfänger, dass die erhaltenen Fördergelder im Rahmen der Pauschalförderung ausschließlich für satzungsgemäße gesundheitsbezogene Selbsthilfeausgaben verwendet sowie wirtschaftlich und zweckgemäß eingesetzt wurden.

Verwenden Sie bitte für den Nachweis einfach den mit unserem Bewilligungsschreiben mitgeschickten Vordruck. Das Formular für den Verwendungsnachweis finden Sie unter der Rubrik Antragsformulare (innerhalb des Antrags).

Bitte schicken Sie uns mit Ihrem Verwendungsnachweis auch einen Tätigkeitsbericht sowie eine geprüfte Jahresrechnung. Herzlichen Dank.